Erste Hilfe Osnabrück / Boomgaarden-Schubandt Erste Hilfe und Betriebsersthelferkurse Brandschutzhelfer und Evakuierungshelferkurse im Raum Osnabrück und Vechta
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Sie benötigen eine Zweitbescheinigung für Ihren bei uns absolvierten Kurs?

Für die Erstellung einer Zweitbescheinigung des Kurses in Erste Hilfe benötigen wir folgende Informationen:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum inkl. Geburtsjahr
  • Vollständige aktuelle Adresse inkl. Postleitzahl und Wohnort
  • Einen Ein-Monats-Zeitraum, in dem Sie den Kurs besucht haben (z.B. Mai 2016)  (besser und günstiger ist der genaue Kurstag (tagesgenaue Datumsangabe!))
  • Kursort (vollständige Adresse), an dem Sie unseren Kurs besucht haben!

 

Wir bearbeiten die Anfragen nach Erhalt der Gebühren und dem Empfang der notwendigen Daten per Mail. Die Zahlung ist leider im Voraus zu leisten, da wir bei Rechnungsstellung häufig unseren Arbeitsaufwand nicht entlohnt bekommen haben. 

 

Kontoinhaber: Tomke Boomgaarden-Schubandt

IBAN: DE 65 2655 0105 1552 4814 99, Sparkasse Osnabrück

 

Verwendungszweck: (hier ein Beispiel)  

Max Mustermann *01.01.1990, Musterstraße 1, 49000 Musterdorf

März 2017, Osnabrück, Kollegienwall 17a, Zweitschrift Erste Hilfe Kurs, ggf. Sehtest

 

Kursbescheinigung (mit oder ohne Sehtestbescheinigung):

Gebühr (im Voraus zu überweisen):                                             € 15,00 (inkl. MwSt.)

Gebühr bei tagesgenauer Angabe (im Voraus zu überweisen):     €   7,50 (inkl. MwSt.)

Ausstellung der Sehtestbescheinigung ist max. 24 Monate nach Durchführung möglich. Wir erstellen keine Sehtestbescheinigung ohne die Kursbescheinigung. 

 

Achtung: Kurse vor dem 01.01.2016 werde i.d.R. von den Verkehrsbehörden nicht mehr anerkannt! Wir stellen daher keine Bescheinigungen mehr für die Jahre vor dem 01.01.2016 aus.

 

 

Die Bescheinigung erhalten Sie, sofern wir Ihre Daten auf unseren Listen/Datenblättern entsprechend Ihrer Vorgaben finden können, i.d.R. innerhalb einer Woche per Post zugestellt. Wir weisen darauf hin, dass dieser Service unverbindlich ist. Die Bearbeitungsgebühr ist auch dann fällig, wenn wir entgegen Ihrer Angaben Ihre Anfrage auf Grundlage unserer Unterlagen nicht finden können. 

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir lediglich einmal Ihre Anfrage bearbeiten können. Jede Bearbeitung ist mit ca. 30 Minuten Aufwand verbunden. Der Service ist zudem umsatzsteuerpflichtig! Die o.g. Kosten decken bei Weitem nicht den Zeit- und Materialaufwand. - Die neue Datenschutzverordnung hat die Bearbeitung der Zweitschriften dermaßen erschwert, dass wir leider nur noch die Daten für einen Monat sichten können!

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